Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
60.1113 KLWR CH-UR

Artikel 31 Kantonales Landwirtschaftsreglement (KLWR) - Gesuch

Strukturverbesserungsmassnahmen - Investitionshilfen - Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (53 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 31 KLWR · Gesuch

1. Wer Investitionshilfe nach diesem Kapitel beansprucht, hat dem Amt für Landwirtschaft ein Gesuch einzureichen.

2. Das Gesuch hat folgende Unterlagen zu enthalten

a) vollständige Angaben auf dem offiziellen Gesuchsformular

b) Planstudien, Skizzen oder Vorprojekt

c) Projektbeschrieb

d) Kostenschätzung

e) Betriebsvoranschlag bei einer Investition ab 200'000 Franken sowie bei angespannten finanziellen Verhältnissen

f) weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Gesuchs von besonderer Bedeutung sind

3. Der Betriebsvoranschlag gemäss Absatz 2 Buchstabe e muss mit einer betriebswirtschaftlich aussagekräftigen Buchhaltung der letzten drei Jahre berechnet sein.

4. Das Amt für Landwirtschaft leitet das Gesuch dem Bund, den Korporationen, den Gemeinden und Dritten weiter, sofern diese das Vorhaben ebenfalls finanziell unterstützen können. Es erstrebt dabei eine Koordination der Gesuchsbehandlung.

← Artikel 30 KLWR Kantonales Landwirtschaftsreglement (KLWR) Artikel 32 KLWR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →