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60.1113 KLWR CH-UR

Artikel 30 Kantonales Landwirtschaftsreglement (KLWR) - Konzepte und Planungsgrundlagen

Strukturverbesserungsmassnahmen - Investitionshilfen - Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 30 KLWR · Konzepte und Planungsgrundlagen

1. Der Kanton kann zur Verbesserung der Land- und Alpwirtschaft ein Land- oder Alpwirtschaftskonzept einfordern und er kann sich an dessen Kosten beteiligen.

2. Er kann zur Schliessung von Lücken in der Haupterschliessung der Heimbetriebe projektbezogene oder regionale Landwirtschaftsplanungen einfordern und sich an deren Kosten beteiligen.

3. Er kann zur Schliessung von Lücken in der innerbetrieblichen Erschliessung von Alpbetrieben projektbezogene oder regionale Alpkonzepte einfordern und sich an deren Kosten beteiligen.

4. Eine mehrmalige Unterstützung von Viehtrieb- und Bewirtschaftungswegen desselben Betriebs setzt ein Gesamtkonzept der innerbetrieblichen Erschliessung voraus.

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