Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
50.3305 CH-UR

Artikel 2 Reglement zum Bundesgesetz über die Anschlussgleise - Begriffe

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 Reglement zum Bundesgesetz über die Anschlussgleise · Begriffe

1. Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe, namentlich jene des Anschlussgleises und des Anschliessers, decken sich mit dem Bundesrecht.

← Artikel 1 Reglement zum Bundesgesetz über die Anschlussgleise Geltungsbereich Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die Anschlussgleise →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →