50.3305
CH-UR
Artikel 2 Reglement zum Bundesgesetz über die Anschlussgleise - Begriffe
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 2 Reglement zum Bundesgesetz über die Anschlussgleise · Begriffe
1. Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe, namentlich jene des Anschlussgleises und des Anschliessers, decken sich mit dem Bundesrecht.