Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
50.2117 EWRRMERMA CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Einwasserung von Schiffen (Einwasserungsreglement, EWR) - Geltungsbereich

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 2 Einwasserungsreglement, EWR · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement gilt für alle auf den schiffbaren Gewässern des Kantons Uri eingesetzten immatrikulationspflichtigen Schiffe und Wasserflugzeuge, soweit nicht Bundesrecht Anwendung findet.

2. Vorbehalten bleiben die ergänzenden und abweichenden Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarungen.

← Artikel 1 Einwasserungsreglement, EWR Reglement über die Einwasserung von Schiffen (Einwasserungsreglement, EWR) - Zweck Artikel 3 Einwasserungsreglement, EWR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →