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Artikel 6 Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports - Verbotszone Harderband

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Artikel 6 Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports · Verbotszone Harderband

1. Es ist untersagt, in der Verbotszone Harderband zu schwimmen, zu tauchen oder sich dort mit Schiffen, Surfbrettern oder Drachensegelbrettern und dergleichen aufzuhalten.

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