50.1421
CH-UR
Artikel 9 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Bemessungsformel
Perimeterpflicht und Perimeterbemessung - Perimeterbemessung
Artikel 9 Perimeterordnung · Bemessungsformel
1. Die Quadratmeterfläche des beitragspflichtigen Grundstückes beziehungsweise Grundstückteils multipliziert mit der Ordnungszahl der Beitragsklasse ergibt die Anzahl der Teiler-Einheiten.
2. Der Betrag des zu überwälzenden Baukostenanteils nach Artikel 7 dividiert durch die Gesamtzahl der im Perimeter liegenden Teiler-Einheiten ergibt den pro Teiler-Einheit zu leistenden Betrag.
3. Der pro Teiler-Einheit zu leistende Betrag, multipliziert mit der Anzahl Teiler-Einheiten des Grundstückes beziehungsweise Grundstückteils, ergibt den für das betreffende Grundstück beziehungsweise Grundstückteil zu leistenden Grundeigentümerbeitrag.