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50.1421 CH-UR

Artikel 3 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Pflichtige Grundstücke

Perimeterpflicht und Perimeterbemessung - Die Perimeterpflicht
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Artikel 3 Perimeterordnung · Pflichtige Grundstücke

1. Die Perimeterpflicht besteht für die Grundstücke, denen aus dem Strassenbau oder -ausbau über die allfälligen Nachteile hinaus wirtschaftlich ausnützbare Sondervorteile erwachsen.

2. Bei Grundstücken, die nur teilweise im Perimeter liegen, gilt nur diese Fläche als pflichtig.

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