50.1421
CH-UR
Artikel 3 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Pflichtige Grundstücke
Perimeterpflicht und Perimeterbemessung - Die Perimeterpflicht
Artikel 3 Perimeterordnung · Pflichtige Grundstücke
1. Die Perimeterpflicht besteht für die Grundstücke, denen aus dem Strassenbau oder -ausbau über die allfälligen Nachteile hinaus wirtschaftlich ausnützbare Sondervorteile erwachsen.
2. Bei Grundstücken, die nur teilweise im Perimeter liegen, gilt nur diese Fläche als pflichtig.