50.1421
CH-UR
Artikel 24 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Altrechtliche Perimeteransprüche
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 24 Perimeterordnung · Altrechtliche Perimeteransprüche
1. Perimeteransprüche, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begründet sind, richten sich weiterhin nach altem Recht.