50.1421
CH-UR
Artikel 18 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Vereinfachtes Verfahren
Organisations- und Verfahrensbestimmungen - Veranlagungsverfahren - Überprüfungsverfahren.
Artikel 18 Perimeterordnung · Vereinfachtes Verfahren
1. In einfachen Fällen kann, wenn die Umstände es erlauben und mit Sicherheit keine Interessen Dritter berührt werden, die öffentliche Auflage zugunsten der persönlichen Anzeige wegfallen.