Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
50.1421 CH-UR

Artikel 18 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Vereinfachtes Verfahren

Organisations- und Verfahrensbestimmungen - Veranlagungsverfahren - Überprüfungsverfahren.
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Artikel 18 Perimeterordnung · Vereinfachtes Verfahren

1. In einfachen Fällen kann, wenn die Umstände es erlauben und mit Sicherheit keine Interessen Dritter berührt werden, die öffentliche Auflage zugunsten der persönlichen Anzeige wegfallen.

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