Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
50.1421 CH-UR

Artikel 17 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Zustellung und Weiterzug

Organisations- und Verfahrensbestimmungen - Veranlagungsverfahren - Überprüfungsverfahren.
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 17 Perimeterordnung · Zustellung und Weiterzug

1. Die Beitragsverfügung ist dem Pflichtigen mit eingeschriebenem Brief und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen zuzustellen.

2-3

...

← Artikel 16 Perimeterordnung Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Gegenstand der Verordnung Artikel 18 Perimeterordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →