50.1421
CH-UR
Artikel 14 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Persönliche Anzeige
Organisations- und Verfahrensbestimmungen - Veranlagungsverfahren - Auflageverfahren
Artikel 14 Perimeterordnung · Persönliche Anzeige
1. Die nach dem Plan Perimeterpflichtigen sind zudem mit eingeschriebenem Brief an das den Behörden letztbekannte Zustelldomizil, auf die Auflage hinzuweisen.