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50.1421 CH-UR

Artikel 14 Verordnung über die Erhebung von Perimeterbeiträgen an Strassen (Perimeterordnung) - Persönliche Anzeige

Organisations- und Verfahrensbestimmungen - Veranlagungsverfahren - Auflageverfahren
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Artikel 14 Perimeterordnung · Persönliche Anzeige

1. Die nach dem Plan Perimeterpflichtigen sind zudem mit eingeschriebenem Brief an das den Behörden letztbekannte Zustelldomizil, auf die Auflage hinzuweisen.

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