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Artikel 2 Reglement über den Fonds «Weg der Schweiz» - Zweckbindung

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Artikel 2 Reglement über den Fonds «Weg der Schweiz» · Zweckbindung

1. Die zugewendeten finanziellen Mittel des Fonds sind zweckgebunden für den betrieblichen und baulichen Unterhalt des «Wegs der Schweiz» (regionale Wanderlandroute Nr. 99) und der dazugehörigen Bauten und Anlagen zu verwenden.

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