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50.1113 StrR CH-UR

Artikel 1 Strassenreglement (StrR) - Begrenzung der Kantonsstrassen

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Artikel 1 StrR · Begrenzung der Kantonsstrassen

1. Dem Kanton gehörende öffentliche Plätze sind Bestandteil der Kantonsstrasse, an der sie liegen.

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