50.1111
StrG
CH-UR
Artikel 25 Strassengesetz (StrG) - Begriffe
Strassenbau - Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 25 StrG · Begriffe
1. Als Strassenbau gelten der Neubau sowie der wesentliche Ausbau und die wesentliche Änderung von öffentlichen Strassen.
2. Der Strassenbau umfasst die Planung und die Ausführung.