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50.1111 StrG CH-UR

Artikel 10 Strassengesetz (StrG) - Nationalstrassen

Strasseneinteilung
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Artikel 10 StrG · Nationalstrassen

1. Die Nationalstrassen sind die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Sie werden vom Bund festgelegt und unterstehen dem Nationalstrassenrecht.

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