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Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur - Gründungserklärung, Statuten und Organe

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Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur · Gründungserklärung, Statuten und Organe

1. Die Konferenz der Umweltschutzdirektoren als Vertreterin der Vereinbarungskantone beschliesst in der Gründerversammlung im Rahmen dieser Vereinbarung die Gründungserklärung und die ersten Statuten. Sie wählt den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle.

2. Die Mitglieder, deren Kanton der vorliegenden Vereinbarung nicht beigetreten ist, sind nicht stimmberechtigt.

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