Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.7511 CH-UR

Artikel 13 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur - Aufteilung der Steuereinnahmen

Steuereinnahmen und Arbeitsvergaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 13 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur · Aufteilung der Steuereinnahmen

1. Die Kantonssteuern, die der Sitzkanton von der Unternehmung einnimmt, werden je zur Hälfte paritätisch und proportional zur Bevölkerungszahl auf alle Vereinbarungskantone verteilt.

← Artikel 12 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur Pflicht zur Gründung Artikel 14 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →