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Artikel 12 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur - Weitere Aufträge

Leistungsauftrag
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Artikel 12 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur · Weitere Aufträge

1. Die Vereinbarungskantone können der Unternehmung einzeln oder gemeinsam weitere entgeltliche Aufträge über öffentliche oder privatwirtschaftliche Dienstleistungen erteilen.

2. Ebenso kann die Unternehmung mit Dritten Dienstleistungsverträge abschliessen.

3. Der Basisleistungsauftrag darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

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