40.7511
CH-UR
Artikel 10 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur - Gründungskosten
Errichtung der Unternehmung
Artikel 10 Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur · Gründungskosten
1. Sämtliche mit der Gründung der Unternehmung in Verbindung stehenden Kosten trägt die Unternehmung.