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40.7215 EnR CH-UR

Artikel 26 Energiereglement (EnR) - Ferienhäuser

Heizung
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Artikel 26 EnR · Ferienhäuser

1. Bei Neubauten oder beim Ersatz des Wärmeerzeugers in Einfamilienhäusern, die nur zeitweise belegt sind, muss die Raumtemperatur mittels Fernbedienung (z.B. Telefon, Internet, SMS) auf mindestens zwei unterschiedliche Niveaus regulierbar sein.

2. Bei Neubauten oder beim Ersatz des Wärmeerzeugers in Mehrfamilienhäusern, die nur zeitweise bewohnt sind, muss die Raumtemperatur für jede Einheit getrennt mittels Fernbedienung (z.B. Telefon, Internet, SMS) auf mindestens zwei unterschiedliche Niveaus regulierbar sein.

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