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40.7215 EnR CH-UR

Artikel 16 Energiereglement (EnR) - Abwärmenutzung

Anforderungen an haustechnische Anlagen
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Artikel 16 EnR · Abwärmenutzung

1. Im Gebäude anfallende Abwärme ist zu nutzen, soweit dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

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