40.7211
EnG
CH-UR
Artikel 14 Energiegesetz des Kantons Uri (EnG) - Aus- und Weiterbildung
Förderung - Beratung und Ausbildung
Artikel 14 EnG · Aus- und Weiterbildung
1. Der Kanton fördert und unterstützt die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben nach diesem Gesetz betraut sind.