40.7211
EnG
CH-UR
Artikel 13 Energiegesetz des Kantons Uri (EnG) - Information und Beratung
Förderung - Beratung und Ausbildung
Artikel 13 EnG · Information und Beratung
1. Der Kanton führt eine Energiefachstelle.
2. Die Fachstelle informiert und berät in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen die Öffentlichkeit und die Behörden über die Sicherung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung, die Möglichkeiten einer sparsamen und rationellen Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.
3. Sie ist die Kontaktstelle zum zuständigen Bundesamt.