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Artikel 10 Reglement über zeitlich begrenzte Sofortmassnahmen bei gesundheitsgefährdenden Luftbelastungen (Smog-Reglement) - Strafbestimmung

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Artikel 10 Smog-Reglement · Strafbestimmung

1. Wer ein gestützt auf dieses Reglement erlassenes Verbot missachtet, wird mit Busse bis zu 50'000 Franken bestraft.

2. Vorbehalten bleiben Sanktionen nach dem Strassenverkehrsrecht.

3. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung.

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