40.7115
CH-UR
Artikel 1 Reglement über zeitlich begrenzte Sofortmassnahmen bei gesundheitsgefährdenden Luftbelastungen (Smog-Reglement) - Geltungsbereich
Artikel 1 Smog-Reglement · Geltungsbereich
1. Dieses Reglement bestimmt die Massnahmen und das Verfahren zur kurzfristigen Bekämpfung gesundheitsgefährdender Luftbelastungen, insbesondere bei ungünstigen Wetterlagen.
2. Vorbehalten bleiben anderweitige zeitlich begrenzte Sofortmassnahmen, die der Regierungsrat bei übermässigen Belastungen der Luft mit Schadstoffen anordnet.