40.7110
CH-UR
Artikel 2 Reglement zur Partikelfilterpflicht für stationäre, dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Motoren - Begriffe
Artikel 2 Reglement zur Partikelfilterpflicht für stationäre, dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Motoren · Begriffe
1. Als stationärer Einsatz gilt der Einsatz auf Industrie- und Gewerbearealen, Deponien sowie im Bereich von Sportanlagen und Skipisten.
2. Als Maschinen gelten dieselbetriebene Maschinen, Fahrzeuge und Geräte.