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Artikel 2 Reglement zur Partikelfilterpflicht für stationäre, dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Motoren - Begriffe

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Artikel 2 Reglement zur Partikelfilterpflicht für stationäre, dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Motoren · Begriffe

1. Als stationärer Einsatz gilt der Einsatz auf Industrie- und Gewerbearealen, Deponien sowie im Bereich von Sportanlagen und Skipisten.

2. Als Maschinen gelten dieselbetriebene Maschinen, Fahrzeuge und Geräte.

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