40.7025
RGWP
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung (RGWP) - Schlussabrechnung
Kantonsbeiträge
Artikel 7 RGWP · Schlussabrechnung
1. Mit der Einreichung der GWP zur Genehmigung hat die Gemeinde eine von ihr geprüfte Zusammenstellung der gesamten tatsächlich entstandenen massgeblichen Planungskosten einzureichen.