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40.7025 RGWP CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung (RGWP) - Prüfung Beitragsgesuch

Kantonsbeiträge
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Artikel 5 RGWP · Prüfung Beitragsgesuch

1. Das Amt für Umwelt prüft den Vorgehensplan und das Beitragsgesuch.

2. Die zuständige Behörde nach Artikel 8 stellt den Kantonsbeitrag in Aussicht.

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