Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.7025 RGWP CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung (RGWP) - Genehmigung

Mindestanforderungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 3 RGWP · Genehmigung

1. Der Regierungsrat genehmigt die GWP, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind und sie der Wasserversorgungsstrategie des Kantons Uri entspricht.

← Artikel 2 RGWP Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung (RGWP) - Grundsätze Artikel 4 RGWP →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →