Artikel 2 Reglement über die Generelle Wasserversorgungsplanung (RGWP) - GWP-Wegleitung
Artikel 2 RGWP · GWP-Wegleitung
1. Das Amt für Umwelt erlässt nach Absprache mit Gemeinden und Wasserversorgungen eine Wegleitung für die generelle Wasserversorgungsplanung (GWP-Wegleitung).
2. Die GWP-Wegleitung regelt die Mindestanforderungen im Detail. Sie berücksichtigt dabei die Empfehlungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW).
3. Die GWP-Wegleitung beinhaltet die Planungsvorgaben, namentlich zum Zuständigkeitsgebiet, zu den strategischen und technischen Zielen, zu den Planungs- und Bemessungsansätzen für den Wasserhaushalt, die Wasserspeicherung und Wasserverteilung. Sie enthält zudem ein Pflichtenheft für den Technischen Bericht, namentlich zur Beschreibung der bestehenden Wasserversorgungen und zur Wasserbilanzierung sowie zur Analyse mit Massnahmenplanung inklusive deren Priorisierung und Kosten.