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40.7017 UVPR CH-UR

Artikel 8 Reglement über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPR) - Inkrafttreten

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Artikel 8 UVPR · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. August 2007 in Kraft.

2. Es bedarf der Genehmigung des Bundes.

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