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40.7015 KUVCVIMCUV CH-UR

Artikel 8 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Betrieb

Die «Abwasser Uri» - Betrieb der «Abwasser Uri»
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Artikel 8 KUV · Betrieb

1. Nach der Gründung hat die «Abwasser Uri»

a) im Rahmen des Kantonalen Umweltgesetzes und dieser Verordnung die Übernahme der Aufgaben mit jeder Gemeinde einzeln festzulegen

b) die Geschäftsprozesse neu zu gestalten. Dazu gehören insbesondere folgende Sachbereiche

1. Betrieb

2. Unterhalt

3. Finanzplanung und Budgetierung

4. Gebühreninkasso

5. Unterhalts- und Erneuerungsplanung

6. Bedürfnisplanung, eingeschlossen die Generelle und Regionale Entwässerungsplanung

7. Ausbauplanung und -projektierung

8. Bau- und Projektmanagement

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