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Artikel 5 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Geschäftsleitung

Die «Abwasser Uri» - Organe und Verfahren
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Artikel 5 KUV · Geschäftsleitung

1. Der Verwaltungsrat kann mit einem Organisationsreglement die Geschäftsführung einer Geschäftsleitung übertragen.

2. Das Organisationsreglement ordnet die Geschäftsführung und die Geschäftsleitung. Es umschreibt deren Aufgaben.

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