40.7015
KUVCVIMCUV
CH-UR
Artikel 5 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Geschäftsleitung
Die «Abwasser Uri» - Organe und Verfahren
Artikel 5 KUV · Geschäftsleitung
1. Der Verwaltungsrat kann mit einem Organisationsreglement die Geschäftsführung einer Geschäftsleitung übertragen.
2. Das Organisationsreglement ordnet die Geschäftsführung und die Geschäftsleitung. Es umschreibt deren Aufgaben.