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Artikel 33 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 33 KUV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung gilt nur, wenn das Kantonale Umweltgesetz in der Volksabstimmung angenommen wird. Sie tritt zusammen mit diesem Gesetz in Kraft.

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