40.7015
KUVCVIMCUV
CH-UR
Artikel 28 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Gebührenhöhe
Die «Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU)» - Gebühren
Artikel 28 KUV · Gebührenhöhe
1. Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach den gesamten Aufwendungen der ZAKU für die Abfallentsorgung.
2. Sie ist im gesamten Entsorgungsgebiet gleich hoch.