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40.7015 KUVCVIMCUV CH-UR

Artikel 28 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Gebührenhöhe

Die «Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU)» - Gebühren
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Artikel 28 KUV · Gebührenhöhe

1. Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach den gesamten Aufwendungen der ZAKU für die Abfallentsorgung.

2. Sie ist im gesamten Entsorgungsgebiet gleich hoch.

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