40.7015
KUVCVIMCUV
CH-UR
Artikel 27 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Gebührenobjekt
Die «Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU)» - Gebühren
Artikel 27 KUV · Gebührenobjekt
1. Die feste Grundgebühr wird von Haushaltungen und Unternehmen erhoben. Sie bemisst sich nach der Haushaltsgrösse respektive nach der Zahl der Arbeitsplätze.
2. Die variable Benutzungsgebühr richtet sich nach der abgegebenen Abfallmenge oder deren Gewicht.