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40.7015 KUVCVIMCUV CH-UR

Artikel 22 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Betrieb

Die «Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU)» - Der Betrieb der ZAKU
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Artikel 22 KUV · Betrieb

1. Nach der Gründung hat die ZAKU

a) die Übernahme der Aufgaben mit der Gemeinde Seelisberg festzulegen

b) die Geschäftsprozesse zu überprüfen und allenfalls anzupassen

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