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Artikel 19 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Geschäftsleitung

Die «Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU)» - Organe und Verfahren
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Artikel 19 KUV · Geschäftsleitung

1. Der Verwaltungsrat kann mit einem Organisationsreglement die Geschäftsführung einer Geschäftsleitung übertragen.

2. Das Organisationsreglement ordnet die Geschäftsführung und die Geschäftsleitung. Es umschreibt deren Aufgaben.

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