40.7015
KUVCVIMCUV
CH-UR
Artikel 19 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Geschäftsleitung
Die «Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU)» - Organe und Verfahren
Artikel 19 KUV · Geschäftsleitung
1. Der Verwaltungsrat kann mit einem Organisationsreglement die Geschäftsführung einer Geschäftsleitung übertragen.
2. Das Organisationsreglement ordnet die Geschäftsführung und die Geschäftsleitung. Es umschreibt deren Aufgaben.