40.7015
KUVCVIMCUV
CH-UR
Artikel 14 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Gebührenhöhe
Die «Abwasser Uri» - Gebühren
Artikel 14 KUV · Gebührenhöhe
1. Die Abwassergebühren sind nach dem Verursacherprinzip und so zu bemessen, dass die Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und den Ersatz der Abwasseranlagen mittelfristig gedeckt sind.
2. Die «Abwasser Uri» legt für das ganze Gebiet des Kantons Uri einheitliche Anschluss- und Benutzungsgebühren fest.