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40.7015 KUVCVIMCUV CH-UR

Artikel 13 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Bemessungsgrundlagen

Die «Abwasser Uri» - Gebühren
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Artikel 13 KUV · Bemessungsgrundlagen

1. Die Anschlussgebühr und die feste Grundgebühr bemessen sich nach den Grundsätzen des Bundesrechts.

2. Die variable Verbrauchsgebühr (Mengengebühr) bemisst sich nach der abgegebenen Abwassermenge und der Qualität des abgegebenen Abwassers.

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