40.7015
KUVCVIMCUV
CH-UR
Artikel 13 Kantonale Umweltverordnung (KUV) - Bemessungsgrundlagen
Die «Abwasser Uri» - Gebühren
Artikel 13 KUV · Bemessungsgrundlagen
1. Die Anschlussgebühr und die feste Grundgebühr bemessen sich nach den Grundsätzen des Bundesrechts.
2. Die variable Verbrauchsgebühr (Mengengebühr) bemisst sich nach der abgegebenen Abwassermenge und der Qualität des abgegebenen Abwassers.