40.7011
KUG
CH-UR
Artikel 86 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Strafen
Verfahren und Vollzug
Artikel 86 KUG · Strafen
1. Mit Busse bis zu 50'000 Franken wird bestraft, wer
a) der gesetzlichen Vorsorge- und Sorgfaltspflicht nicht nachkommt
b) Einzelverfügungen, die gestützt auf dieses Gesetz erlassen werden, nicht befolgt
c) der Meldepflicht nicht nachkommt
d) den zuständigen Behörden oder den mit Kontrollen beauftragten Stellen den Zutritt verweigert
2. Vorbehalten bleiben die Strafbestimmungen des Bundesrechts.