40.7011
KUG
CH-UR
Artikel 73 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Massgebliches Verfahren
Regelung weiterer Umweltbereiche - Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 73 KUG · Massgebliches Verfahren
1. Im Rahmen des Bundesrechts bestimmt der Regierungsrat in einem Reglement das Verfahren, das für die Prüfung der Umweltverträglichkeit massgeblich ist.