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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 73 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Massgebliches Verfahren

Regelung weiterer Umweltbereiche - Umweltverträglichkeitsprüfung
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Artikel 73 KUG · Massgebliches Verfahren

1. Im Rahmen des Bundesrechts bestimmt der Regierungsrat in einem Reglement das Verfahren, das für die Prüfung der Umweltverträglichkeit massgeblich ist.

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