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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 46 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Aufgaben

Siedlungsabfälle - Aufgaben und Verfahren
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Artikel 46 KUG · Aufgaben

1. Die ZAKU sorgt dafür, dass im ganzen Kanton Siedlungsabfälle, Gartenabfälle, organische Abfälle aus Gewerbebetrieben und Abfälle, deren Inhaberin oder Inhaber nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist, vorschriftsgemäss entsorgt werden.

2. Sie erfüllt weitere Aufgaben, die ihr dieses Gesetz oder die Ausführungsbestimmungen dazu übertragen.

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