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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 45 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Rechtsübertragung und Liquidation des Zweckverbands

Siedlungsabfälle - Gründung der Aktiengesellschaft
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Artikel 45 KUG · Rechtsübertragung und Liquidation des Zweckverbands

1. Mit der Gründung der ZAKU gehen alle hoheitlichen Befugnisse der Gemeinden im Bereich der Abfallentsorgung auf diese über.

2. ...

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