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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 37a Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Abfallvermeidung

Abfälle und Deponien
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Artikel 37a KUG · Abfallvermeidung

1. Der Regierungsrat legt Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in einem Reglement fest.

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