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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 33 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Steuern

Siedlungsentwässerung und Abwasseranlagen - Aufgaben und Verfahren
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Artikel 33 KUG · Steuern

1. Die «Abwasser Uri» ist von den Steuern befreit, die Kanton und Gemeinden erheben.

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