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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 20 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Zweck

Siedlungsentwässerung und Abwasseranlagen - Aktiengesellschaft
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Artikel 20 KUG · Zweck

1. Die «Abwasser Uri» stellt im ganzen Kanton die Abwasserentsorgung sicher. Sie ist nicht gewinnorientiert.

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