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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 17 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Projekte

Gewässer - Gewässerreinhaltung
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Artikel 17 KUG · Projekte

1. Projekte für öffentliche Abwasseranlagen, die das Verfahren zur Abwasserreinigung oder die Einleitung in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund betreffen, bedürfen einer Genehmigung des zuständigen Amts.

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