40.7011
KUG
CH-UR
Artikel 17 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Projekte
Gewässer - Gewässerreinhaltung
Artikel 17 KUG · Projekte
1. Projekte für öffentliche Abwasseranlagen, die das Verfahren zur Abwasserreinigung oder die Einleitung in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund betreffen, bedürfen einer Genehmigung des zuständigen Amts.