Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.7011 KUG CH-UR

Artikel 13 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Gewässerschutzbereiche und Grundwasserschutzareale

Gewässer - Planerischer Gewässerschutz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (96 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 13 KUG · Gewässerschutzbereiche und Grundwasserschutzareale

1. Der Regierungsrat teilt das Kantonsgebiet in Gewässerschutzbereiche ein.

2. Er scheidet Grundwasserschutzareale aus, die für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind.

← Artikel 12 KUG Kantonales Umweltgesetz (KUG) Artikel 14 KUG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →