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40.7011 KUG CH-UR

Artikel 10 Kantonales Umweltgesetz (KUG) - Aufgaben der Gemeinden

Aufgabenteilung und Zuständigkeiten
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Artikel 10 KUG · Aufgaben der Gemeinden

1. Im Rahmen des Bundesrechts und dieses Gesetzes stellen die Gemeinden die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung im ganzen Kanton sicher.

2. Sie entsorgen die Siedlungsabfälle und erfüllen weitere Aufgaben, die ihnen dieses Gesetz oder darauf gestützte Vorschriften übertragen.

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